Spezial-Lebensmittel

Produktentwicklung, Lohnherstellung, Private Label, Bulkware

Wir können für Sie Speziallebensmittel wie Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät), Mahlzeitenersatz, Sportlernahrung usw. herstellen. Unsere wissenschaftlichen Mitarbeiter haben sowohl bei der Entwicklung als auch in der Produktion hervorragende Erfahrungen und helfen Ihnen gerne kompetent weiter.

Gesetzliche Definition "Spezial-Lebensmittel"


Speziallebensmittel sind für spezielle Personengruppen gedacht und müssen individuellen Ernährungsanforderungen, u.a. von Kranken, Schwangeren, Kleinkindern oder Säuglingen, entsprechen. Sämtliche Anforderungen an Speziallebensmittel waren bisher in der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätrahmenrichtlinie 2009/39/EG) geregelt. Nach über dreißig Jahren wurde dieses Konzept im europäischen Recht aufgegeben und seit dem 20. Juli 2016 durch neue europäische Regelungen für Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen (VO (EU) 609/2013) ersetzt. Hier ist festgelegt, dass sich Lebensmittel für spezielle Gruppen für den angegebenen Ernährungszweck eignen und aufgrund ihrer Zusammensetzung deutlich von Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs unterscheiden müssen. Neben Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder (Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Beikost) fallen spezielle Lebensmittel für besondere medizinische Ernährungszwecke (bilanzierte Diät), und für Personen, die ihr Körpergewicht durch die Verwendung kalorienreduzierter Lebensmittel (Mahlzeitenersatz, Tagesration) verringern möchten, in den Geltungsbereich der Verordnung.


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