Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte zur erhöhten Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Sie ergänzen die allgemeine Ernährung mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen. Typische Inhaltsstoffe sind Vitamine, Mineralstoffe, Antioxidantien, sekundäre Pflanzenstoffe und viele mehr.
Aus unserer Sicht sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel in konzentrierter Form. Zentrale Studien belegen - entgegen den gesetzlichen Ausführungen - dass wir ohne Supplementierung - durch reines Verzehren - dem menschlichen Körper nicht mehr die Wirkstoffe in ausreichender Menge zufügen, die er benötigt.
ab 25.000 Kapseln | ab 50 kg Pulver
Haben Sie Interesse an unseren Standardprodukten (Private Label) mit Rezepturnummern und Health-Claims? Sie wünschen Produktmuster oder Proben? Mailen Sie uns, wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gern!
Ihr eigenes Nahrungsergänzungsmittel, Ihre eigene NEM-Marke
Im Auftrag unserer gewerblichen Kunden entwickeln, produzieren und vermarkten wir Nahrungsergänzungsmittel (NEM) in / für ....
hochwertige, rein pflanzliche Lebensmittel-Rohstoffe
hochwertige Lebensmittel-Rohstoffe tierischen Ursprungs
Hartgelatine-Kapseln
Cellulose-Kapseln
Magensaftresistente Kapseln
Weichgelatine-Kapseln
Tabletten
Getränke / Drinks in Pulverform
Suppen in Pulverform
Flüssigprodukte in Trinkfläschchen
Extruder-Produkte
Granulate
Instant-Pulver
weitere Darreichungen auf Anfrage
Primär-Verpackungen:
Sekundär-Verpackungen:
Weitere Konfektionierungsarten auf Anfrage
Rechtlich ist diese Produktgruppe im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. In der hierauf basierenden Nahrungsergänzungsmittelverordnung ist ein Nahrungsergänzungsmittel:
„ein Lebensmittel, das
Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Vitamine und Mineralstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aus dem Jahr 2004 aufgeführt. Als weitere Inhaltsstoffe sind sonst ausschließlich lebensmittelspezifische Rohstoffe gemäß LFGB und Novel-Food-Verordnung zugelassen.
Werbeaussagen und -versprechungen über Nahrungsergänzungsmittel werden durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims) geregelt. Eine abgesicherte Positivlistung hierzu liegt bei der EU zur Einsicht aus, ist aber noch nicht parlamentarisch beschlossen. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht zulässig.
Für alle Fragen rund um Produktentwicklung, Rezepturenwicklung, Herstellung und Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gern - persönlich und individuell.